Hilfe + Tipps

Diagnose und Arbeitsleben

Wenn Sie noch im Berufsleben stehen, stellen sich viele Fragen. Manche Betroffene können zunächst weiterarbeiten, andere müssen ihre Tätigkeit unterbrechen oder ganz neu denken. 

Wichtig ist: Die Diagnose allein macht nicht automatisch arbeitsunfähig – entscheidend sind die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf die Leistungsfähigkeit. Bei Amyloidose können das ausgeprägte Kraftlosigkeit und schnelle Ermüdbarkeit, Konzentrationsprobleme, Nervenschäden mit Schmerzen oder Gefühlsstörungen oder Einschränkungen an Herz- oder Niere sein.

  • Bis zu 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). 
  • Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wird. 
  • Das Krankengeld ist begrenzt auf maximal 18 Monate ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Diese Frist beginnt mit der ersten Krankschreibung zu laufen, die rückblickend der Diagnose zugeordnet wird.
Tipp

Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse kann klären, wie lange Ihr Anspruch auf Krankengeld noch besteht und gibt Ihnen mehr Sicherheit für die nächste Zeit.

Wenn absehbar ist, dass Sie nicht oder nicht mehr voll arbeitsfähig sind, wird in mehreren Schritten geklärt, wie es weitergehen kann

  • Zunächst besteht Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeld. 
  • Endet das Krankengeld, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten.
  • Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang Sie noch arbeiten können.

Wenn festgestellt wird, dass Sie dauerhaft weniger als sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben können, kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. 

Auch scheinbar „leichte“ Tätigkeiten – etwa Büroarbeit – können bei Amyloidose nicht mehr möglich sein, z. B. wegen starker Erschöpfung, fehlender Konzentrationsfähigkeit oder Kreislaufproblemen.
Der Grundsatz lautet: Rehabilitation vor Rente. Vor einer Rentenentscheidung wird zumeist eine medizinische Rehabilitation gefordert. Stimmen Sie dem Vorschlag zu, denn er kann entscheidend sein, um Ihre Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und den weiteren Weg zu klären.

Arbeitsassistenz

Diese Form der persönlichen Assistenz soll Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung benötigen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Als schwerbehinderte/r ArbeitnehmerIn haben Sie selbst die Organisations- und Anleitungskompetenz für die Assistenzkraft. Sie stellen die Assistenzkraft entweder selbst ein (Arbeitgebermodell) oder beauftragen Anbieter von Assistenzdienstleistungen auf eigene Rechnung mit der Arbeitsassistenz (Dienstleistungsmodell).

Arbeitsassistenz

Informationen zu Arbeitsassistenz liefert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V.