Medizinische Rehabilitation
Rehabilitation ambulant oder stationär
Um sich gut auf das Leben mit der Diagnose einzustellen, kann eine medizinische Rehabilitation eine wichtige Hilfestellung sein. Die Rehabilitation wirkt zumeist über den Aufenthalt hinaus, etwa durch verbesserte Beweglichkeit, mehr Alltagskompetenz und Schmerzmanagement.
Den Antrag für eine medizinische Rehabilitation stellen Sie selbst. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, ansonsten die Krankenkasse. Besprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Dem Antrag ist ein Befundbericht beizufügen, der die medizinische Notwendigkeit für die Reha begründet.
Der Reha-Antrag
- Den Selbstauskunftsbogen sorgfältig ausfüllen – insbesondere Notwendigkeit, Einschränkungen im Alltag und Motivation sind relevant.
- Ärztliche Begründung, warum die Reha medizinisch notwendig ist.
- Wunschklinik: Die Reha-Klinik muss für die Erkrankung geeignet sein und einen Versorgungsvertrag mit dem zuständigen Kostenträger haben.
- Im Krankenhaus gemeinsam mit dem Sozialdienst eine Anschluss-Heilbehandlung (AHB) beantragen
Bei Amyloidose kann eine erneute Reha vor Ablauf von drei Jahren gerechtfertigt sein. Auch wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde besteht ein Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation.