Hilfe + Tipps

Den Alltag gestalten

Unterstützung und Pflege zuhause​

Pflegegrad

Der sogenannte Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist und in welchen Bereichen Unterstützung gebraucht wird.

Zuständig ist die Pflegekasse, die organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Sie können Leistungen der Pflegeversicherung jederzeit selbst oder mit Hilfe von Angehörigen beantragen. Als erster Schritt reicht ein formloses Anschreiben. Wichtig ist das Datum der Antragstellung. Danach erhalten Sie automatisch die nötigen Unterlagen.

Ein Pflegegrad wird immer für die kommenden sechs Monate festgestellt, nicht rückwirkend. Sobald klar ist, dass Einschränkungen und Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, kann ein frühzeitiger Antrag sinnvoll sein.

Ein Antrag ist sinnvoll, sobald absehbar ist, dass Sie

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder Essen benötigen
  • beim Gehen, Stehen oder Aufstehen unsicher sind
  • Ihren Alltag nicht mehr durchgehend selbstständig bewältigen können

Für den Pflegegrad zählt nicht, ob etwas „irgendwie noch geht“, sondern ob es ohne Überforderung regelmäßig und sicher möglich ist. Entscheidend ist der Unterstützungsbedarf bei grundlegenden Alltagsaktivitäten (z. B. Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Fortbewegen) und die gesamte Selbstständigkeit im Alltag.

Im Antrag sind Angaben zu machen 

  • zu Ihnen und wobei Sie Hilfe benötigen
  • zu den Personen, die Sie im Alltag unterstützen oder pflegen. Diese können auch Auskunft geben und haben Anspruch auf bestimmte Absicherungen.

Mit einem Pflegegrad stehen abhängig vom individuellen Bedarf verschiedene Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld, wenn Angehörige oder vertraute Personen Sie pflegen
  • Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst Sie zu Hause unterstützt
  • Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige Urlaub oder eine Pause brauchen
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
  • Pflegehilfsmittel
Wichtig

Auch mit einem Pflegegrad besteht weiterhin Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Pflege bedeutet nicht, dass keine Förderung oder Stabilisierung mehr möglich ist.

DIE BEGUTACHTUNG ZU HAUSE

Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse bei Ihnen und organisiert einen Termin mit dem Medizinischen Dienst (MDK), der für eine Begutachtung zu Ihnen kommt. In einem Gespräch (30 bis 60 Minuten) erkundigen sich die Fachkräfte nach Ihrem Alltag. Es darf und soll jemand dabei sein, der sie kennt, idealerweise eine Person, die Sie unterstützt.

Die MDK-Begutachtung wird immer angekündigt. Der Termin ist kein Test, sondern die Grundlage für Unterstützung. Der Medizinische Dienst kann nur bewerten, was er erfährt. Beschreiben Sie nicht nur die guten Tage, sondern auch jene, an denen Sie erschöpft sind, wenn Ihnen schwindelig wird, Sie Atemnot haben, unsicher gehen oder Situationen, in denen Sie Pausen und Unterstützung brauchen.

Der MDK erfasst beim Hausbesuch Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen. Diese werden gewichtet, mit Punkten versehen, und ergeben die Einstufung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade und Leistungen in Deutschland 2026
Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) – 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) – 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (jährlich) – 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) – 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 €
Technische Pflegehilfsmittel Ja Ja Ja Ja Ja
Hausnotruf (monatlich) bis zu 25,50 € bis zu 25,50 € bis zu 25,50 € bis zu 25,50 € bis zu 25,50 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Pflegeberatung / Beratungseinsatz Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja Ja Ja Ja Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja Ja Ja Ja Ja
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich) 40 € + Anleitung 40 € + Anleitung 40 € + Anleitung 40 € + Anleitung 40 € + Anleitung
Vollstationäre Pflege (monatlich) – 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Zusätzlich bewerten die GutachterInnen außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung als Basis für weiterführende Beratung und Angebote. Sie prüfen auch, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind und übermitteln die Einschätzung der Pflegekasse, die sich mit den Entscheidungen wieder bei Ihnen meldet (Leistungsbescheid). Das Gutachten wird Ihnen zugeschickt.

Tipp

Bereiten Sie sich gemeinsam mit einer Vertrauensperson auf diesen Termin vor. Sie haben das Recht, sich begleiten und unterstützen zu lassen. Dokumentieren Sie vorab Ihren Alltag, was Ihnen schwerfällt und wie lange eine betreuende Person für die Unterstützung benötigt.

UNTERSTÜTZUNG DURCH ANGEHÖRIGE

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann über die Verwendung frei verfügen und es an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. 

Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung). Halbjährlich müssen Sie dafür eine Beratung in Ihrem Zuhause in Anspruch nehmen.

Bei erheblichem Pflegebedarf gewährt das Gesetz privaten Pflegepersonen Unterstützung. 

Etwa eine Verhinderungspflege, wenn die Person kurzfristig ausfällt oder Erholung braucht. 

Wer mindestens 10 Stunden in der Woche jemanden pflegt, begründet Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung, Renten- und Unfallversicherung. Das gilt auch für Menschen, die selbst schon in Rente sind.

EXTERNE UND AMBULANTE DIENSTE

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes umfasst vor allem

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 Kosten für ambulante Pflegesachleistungen bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag je nach Pflegegrad. 

Pflege durch Einzelpflegekräfte 
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Einzelpflegekräfte in Anspruch nehmen, wenn die qualifizierte Pflegeperson einen Vertrag mit der Pflegekasse abschließt. Mit Ihnen schließen die Einzelpflegekräfte einen sogenannten Pflegevertrag ab, in dem Art, Inhalt und Umfang der Leistungen einschließlich der mit der Pflegekasse vereinbarten Vergütungen niedergeschrieben sind. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.

AMBULANTER BETREUUNGSDIENST

Betreuungsdienste sind ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung unter Leitung einer verantwortlichen Fachkraft erbringen. Das Angebot umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.

HEILmittel UND HILFSMITTEL

für einen selbstbestimmten Alltag

  • Nehmen Sie den eigenen Wohnraum in Hinblick auf körperliche Einschränkungen unter die Lupe. 
  • Welche baulichen Barrieren gibt es?
  • Welche Strukturen erleichtern Ihnen den Alltag?
  • Und wie kann durch kluge Umbauten das Umfeld so gestaltet werden, dass es für Sie und Angehörige nutzbar bleibt?

Das Entfernen von Stufen und Schwellen, der Einbau von Rampen und Hebehilfen, Aufzüge, Türverbreiterungen und die Anpassung der Sanitäreinheit können Ihnen das Leben erleichtern. Solche Anpassungen des Wohnumfelds werden mit maximal 4.000 Euro unterstützt.

  • In Deutschland müssen Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie) ärztlich verordnet werden. 
  • Für eine Heilmittelverordnung stellt der Arzt Ihnen das Rezept auf einem einheitlichen Formular aus mit Diagnose, Leitsymptomatik und der Anzahl der Behandlungen.
  • Nach Ausstellung des Rezepts müssen Sie die Therapie in der Regel innerhalb von 28 Tagen beginnen. 
  • Zuzahlung: Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie zehn Prozent der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro selbst, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. 
  • Benötigen Sie über einen langen Zeitraum ununterbrochen Therapien, können Sie einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf stellen. 
  • Hilfsmittel sind Produkte, die eine medizinische Behandlung unterstützen, einer möglichen Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Medizinisch notwendige Hilfsmittel werden mit ärztlicher Verordnung beantragt. Die Kosten werden von der Krankenkasse größtenteils übernommen, es bleibt ein Eigenanteil (Zuzahlung).

Informationen

zu Voraussetzungen und Vorgehen bietet die Verbraucherzentrale

SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

  • Der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) wird beim zuständigen Versorgungsamt festgestellt. Stellen Sie kostenlos einen Antrag, wenn Sie merken, dass die chronische Erkrankung Ihren Alltag einschränkt. 
  • Sie müssen im Antrag Angaben zu Gesundheitszustand, Behandlungen und Einschränkungen machen. 
  • Da ATTR-Amyloidose eine seltene Erkrankung ist, kann die Argumentation schwierig sein. Lassen Sie sich für die Prüfung durch das Amt Einschränkungen wie Rhythmusstörung, Schlaf, Schwindel, Atemnot etc. ärztlich bestätigen. 
  • Wer einen GdB von 50 hat, gilt als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis ist bundesweit gültig, muss binnen fünf Jahren rechtzeitig verlängert oder bei Änderungen des Gesundheitszustands neu beantragt werden. Er kann unbefristet ausgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert.
  • Der Ausweis ermöglicht Nachteilsausgleiche, zum Beispiel im Steuerrecht, im Berufsleben oder bei der Mobilität.
  • Auch Ermäßigungen etwa in Museen oder Kinos sind möglich, aber ohne Rechtsanspruch. Einen Parkplatz vor der Türe oder einen Parkausweis gibt es nur bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung. 
  • Ab einem GdB von 20 gibt es einen Steuerfreibetrag. Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt ein erweiterter Kündigungsschutz im Arbeitsleben, Zusatzurlaub sowie die Möglichkeit, etwas früher in Altersrente gehen zu können. 
  • Wenn der Bescheid gar nicht mit Ihrer Einschätzung übereinstimmt, legen Sie Widerspruch ein. Unterstützung dabei gibt es über eine Mitgliedschaft im VDK.
Baden-Württemberg

Schwerbehindertenausweis Baden-Württemberg

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Bayern

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Berlin

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Brandenburg

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Bremen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

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Schleswig-Holstein

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Thüringen

Schwerbehindertenausweis Thüringen

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ANLAUFSTELLEN FÜR BERATUNG

Der Pflegestützpunkt

Die Pflegekasse bietet Ihnen nach der Antragstellung einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen durchzuführen ist. Sie benennt eine/n zuständige/n PflegeberaterIn.

In sogenannten Pflegestützpunkten wird das gesamte Leistungsspektrum koordiniert. Sie bieten Beratung und Unterstützung, Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen.

Sie informieren über mögliche Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gefunden werden soll, kann das Beratungspersonal helfen.

Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune kann ebenfalls im Pflegestützpunkt bereitgestellt werden.

Pflegestützpunkte

In der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) können Sie gelistete Pflegestützpunkte nachschlagen

Deutschland bundesweit

Beratungsdienst der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)

0228 90904844
Website
Deutschland bundesweit

Pflegetelefon des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

030 20179131
Website
Deutschland bundesweit

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit

030 3406066 - 02
Deutschland bundesweit

compass Beratung für Privatversicherte

0800 1018800
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Deutschland bundesweit

Beratungstelefon Unabhängige Patientenberatung Deutschland

0800 0117722
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Deutschland bundesweit

Allgemeine Informationen und Pflegerechner

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